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Laserbehandlungen ab Mai

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

bitte beachten Sie, dass Laserbehandlungen grundsätzlich nur bei nicht-gebräunter Haut stattfinden können. Alle Patienten, die Hautareale per Laser in unserer Praxis behandeln lassen, die lichtgeschützt sind z.B. Epilation der Achselhöhlen, können weiterhin zur Laserbehandlung kommen. Für Laserbehandlungen an den Beinen (häufig Laserepilation) oder im Gesicht (z.B. Behandlung von Äderchen) sollte entweder konsequent Lichtschutz durchgeführt oder die Behandlung ab Oktober/November fortgesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie für Ihre eigenen Verhältnisse praktisch wieder ganz hell sind, also nicht mehr gebräunt. Wenn Ihre Hautbräune eine Behandlung nicht zulässt, müssen wir die Behandlung (auch wenn Sie zum Termin gekommen sind) verschieben. Dies dient Ihrer Sicherheit und gewährleistet ein sehr gutes Endergebnis.